Das Gericht befreit Yulia vom Hausarrest, allerdings nur gegen die schriftliche Zusage, nicht auszureisen. Die Befreiung vom Hausarrest beantragte der Staatsanwalt, da selbst mehrere Monate nach der Anklage noch keine weiteren Maßnahmen ergriffen worden waren.
- Während der drei Monate, in denen Yulia sich unter Hausarrest befand, bekam sie gesundheitliche Probleme: Bluthochdruck, Augenprobleme und Zahnschmerzen. Einen Monat lang versuchte ihre Mutter, die Erlaubnis für ihre Tochter zu bekommen, sich einer regelmäßigen und schwierigen Behandlung beim Zahnarzt zu unterziehen. Ihre Bitten wurden abgelehnt.
- Dazu kommt, dass Yulia und ihre Mutter andauernden Bedrohungen ausgesetzt waren. Ihnen wurden unter anderem Schläge, Vergewaltigung und Mord angedroht. Timur Bulatov, ein homophober Aktivist aus St. Petersburg, gehörte zu den Verfassern dieser Drohungen. Tsvetkova wandte sich mit Hinweisen zu Bulatov an die Polizei, diese weigerte sich aber einzugreifen. Stattdessen wurde Tsvetkova daraufhin im März 2020 wegen ihrer Beschwerden von der Polizei verwarnt: Es sei strafbar, Beschwerderecht “zu missbrauchen”.